Bundesrealgymnasium Wien 19
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Verlängerung der Anwesensheitszeit

Die Kinder dürfen nur bis zum Ende der gemeldeten Anwesenheitszeit bleiben. Eine kurzfristige Verlängerung ist nicht möglich.


Für den Inhalt dieses Artikels verantwortlich: MMag. Daniela Bernadette Spitzer
erstellt: Do, 02. Jul 2026, 12:36:40
letzte Änderung: Do, 02. Jul 2026, 12:37:40