Verlängerung der Anwesensheitszeit
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Die Kinder dürfen nur bis zum Ende der gemeldeten Anwesenheitszeit bleiben. Eine kurzfristige Verlängerung ist nicht möglich. |
| Für den Inhalt dieses Artikels verantwortlich: MMag. Daniela Bernadette Spitzer |
| erstellt: Do, 02. Jul 2026, 12:36:40 |
| letzte Änderung: Do, 02. Jul 2026, 12:37:40 |