An-/Um- und Abmeldungen Nachmittagsbetreuung (NABE) und Mittagsaufsicht (MA)
Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung: Diese erfolgt in der ersten Schulwoche, in begründeten Ausnahmefällen auch später, und gilt für das gesamte Schuljahr. Hat Ihr Kind Nachmittagsunterricht und möchten Sie, dass es in die Nachmittagsbetreuung geht, wenn dieser entfällt, melden Sie es inklusive der Dauer des Nachmittagsunterrichts an und vermerken das auf dem Formular über die Anwesenheitszeiten. Als Anwesenheitszeiten gelten die auf dem Formular ausgefüllten. Diese können nicht überschritten werden.
Ablauf der Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung: Um Ihr Kind für die Nachmittagsbetreuung anzumelden, füllen Sie zunächst das Formular Anwesenheitszeiten aus. Dieses ist bis Freitag der ersten Schulwoche um 8:15 Uhr im Sekretariat abzugeben.
In der zweiten Schulwoche erhält Ihr Kind einen Zugangscode, mittels dessen Sie die Online-Anmeldung im Laufe der Woche bei der Bildungsdirektion durchführen können.
Wichtig: Ohne abgegebenem Formular „Anwesenheitszeiten“ erhält Ihr Kind keinen Zugangscode. Ohne Online-Anmeldung ist die Anmeldung nicht vollständig.
Ummeldung: Ummeldungen der Anwesenheitszeiten müssen schriftlich erfolgen.
Abmeldung: Abmeldungen von der Nachmittagsbetreuung sind unter dem Semester in der Regel nicht möglich, außer mit Genehmigung der Direktorin aufgrund besonderer Umstände. Eine Abmeldung/Reduktion der Tage für das zweite Semester muss bis 9. Jänner 2026 handschriftlich erfolgen (Name, Klasse und Abmeldedatum mit 2. Semester) und im Sekretariat abgegeben werden. Bedenken Sie, dass es an unserer Schule sowohl im Jänner als auch im Februar neue Stundenpläne gibt! Anmeldung zur Mittagsaufsicht: Diese erfolgt ebenfalls in der ersten Schulwoche. Auch sie gilt für das gesamte Schuljahr. Da sie aber von den Unterrichtszeiten am Nachmittag abhängt, sind hier Ummeldungen immer dann möglich, wenn sich eine Stundenplanänderung ergibt. Fällt eine Überbrückerstunde weg, müssen Sie das Kind nicht extra abmelden. Kommt aber eine hinzu, benötigen wir eine Anmeldung.
Bedenken Sie, dass die Mittagsaufsicht nur in Anspruch genommen werden kann, wenn zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht maximal zwei Schulstunden liegen. Ab drei Stunden Pause muss das Kind, wenn es in der Schule betreut werden soll, in die Nachmittagsbetreuung.
Für die Anmeldung zur Mittagsaufsicht benötigen Sie das Formular Anmeldeformular Mittagsaufsicht.
Sie können die Formulare direkt von dieser Seite herunterladen und ausdrucken.
Kontakt: Bernadette Spitzer, nabe@brg19.at
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