Bundesrealgymnasium Wien 19
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Regelung für Roller

Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler!
 
  
 
Vor unserem Schulgebäude stehen Rollerständer zur Verfügung.

Das bedeutet, dass der Roller mit einem Vorhängeschloss oder einer handelsüblichen Fahrradsicherung, von der Schülerin/dem Schüler mitgebracht, befestigt werden kann.

Für das sorgsame Anschließen und die Verwahrung des Schlüssels ist jede/r Schüler/in selbst verantwortlich. 

Die Schule übernimmt keine Haftung.
 
Daher dürfen keine Roller mehr ins Schulhaus mitgenommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dir.Mag. Karin Dobler


Für den Inhalt dieses Artikels verantwortlich: HR Dir. Mag. Karin Dobler-Kreibich
erstellt: Do, 29. Mai 2014, 15:47:24
letzte Änderung: Di, 30. Jun 2015, 08:27:37