Bundesrealgymnasium Wien 19
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Betreuung am BRG 19

Wir bieten für UnterstufenschülerInnen durchgehende Betreuung bis 17.10 Uhr.
 Zwei Modelle stehen dafür zur Verfügung.

Nachmittagsbetreuung (NABE): An Schultagen bieten wir im Schulgebäude Nachmittagsbetreuung von 12.00 Uhr bis 17.10 Uhr an. Die Kinder können in der Zeit in unserer Kantine frisch gekochte Speisen essen, Hausübung machen und spielen. Es gibt einen eigenen Spieleraum, und um Hausübung zu machen, werden Klassenzimmer genützt. Bei Schönwetter dürfen die Kinder auf dem Sportplatz spielen (soferne er nicht für den Unterricht gebraucht wird), für Schlechtwetter gibt es einen Kasten voller Spiele im NABE-Raum. LehrerInnen helfen bei der Hausübung.


Die Bezahlung erfolgt monatlich, 10 mal im Jahr. Die Kosten reichen von €26,40 für einen Tag gestaffelt bis €88 für fünf Tage. Das Essen ist nicht inkludiert. Mittagsmenüs kosten derzeit €5,00.
 
Kinder profiteren von der Nachmittagsbetreuung, weil sie
-          sie Hausübung gemeinsam machen können

-          LehrerInnen bei der Hausübung helfen
-          miteinander spielen können, ohne sich verabreden zu müssen
-          Kinder aus anderen Klassen kennen lernen und neue Freunde finden
 
Mittagsaufsicht (MA): Zur Überbrückung von Vormittags- und Nachmittagsunterricht können SchülerInnen an maximal zwei Tagen pro Woche für maximal zwei Stunden in die Mittagsaufsicht kommen. Sie werden in einem Klassenzimmer von einer Lehrkraft beaufsichtigt. Anspruch auf Mittagsaufsicht besteht, wenn im Anschluss verpflichtender Nachmittagsunterricht, Förderkurs oder Sprachförderung stattfindet und mindestens fünf Kinder angemeldet sind. Für die Überbrückung zu unverbindlichen Übungen, Förderung 2.0 oder Polyhymnia ist eine Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung notwendig. Entfällt der Nachmittagsunterricht, entfällt auch die Mittagsaufsicht. Diese Betreuungsform wird von der Bildungsdirektion finanziert und ist für die Eltern derzeit gratis.


Im Rahmen der Mittagsaufsicht ist es aus aufgrund von Platzmangel nicht gestattet, in die Kantine zu gehen. Die Kinder können alternativ Snacks aus dem Automaten im dritten Stock kaufen oder selbst mitgebrachte Jausen - auch warme in Thermobechern - im Klassenzimmer verzehren. 


Es ist auch möglich, die Kinder tageweise für Nachmittagsbetreuung oder Mittagsaufsicht anzumelden, aber nicht für beides am selben Tag.
 
 
Der unbeaufsichtigte Aufenthalt (also ohne Anmeldung für eine der beiden Betreuungsformen) im Schulhaus zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht ist UnterstufenschülerInnen nicht gestattet. Die Schule hat in diesem Fall keine Aufsichtspflicht und übernimmt keine Verantwortung.
 
Kontakt:Bernadette Spitzer, spz@brg19.at

 


Für den Inhalt dieses Artikels verantwortlich: MMag. Daniela Bernadette Spitzer
erstellt: Do, 20. Dez 2012, 14:38:22
letzte Änderung: Mo, 27. Feb 2023, 12:23:42