Bundesrealgymnasium Wien 19
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Theater der Jugend COVID 19 Bestimmungen ab 12 Dezember 21

Wir möchten Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass laut der Verordnung der Bundesregierung ab dem 12. Dezember 2021 folgende Maßnahmen bei Kulturveranstaltungen gelten:
  • Kinder unter 12 Jahren sind von den Regelungen ausgenommen. 

  • Für Personen von 12 Jahren bis zur Beendigung der Schulpflicht ist für den Einlass entweder ein 2 G-Nachweis oder ein vollständig beklebter und damit gültiger Ninja-Pass vorzuweisen.

  • Ab Beendigung der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regeln wie für Erwachsene, also die 2G-Regel.
    2 G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen.
    Für genesene Personen gilt: Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.


  • Ab dem 6. Lebensjahr ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, empfohlen wird allerdings eine FFP2-Maske, ab dem 12. Lebensjahr ist eine FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend zu tragen.

Wir freuen uns, Sie in unseren Theatern begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen packende Theaterstunden.

 

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Theater der Jugend


Für den Inhalt dieses Artikels verantwortlich: Mag. Alexandra Walser
erstellt: Fr, 10. Dez 2021, 18:31:18
letzte Änderung: Fr, 10. Dez 2021, 18:32:47