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Wir möchten Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass laut der Verordnung der Bundesregierung ab dem 12. Dezember 2021 folgende Maßnahmen bei Kulturveranstaltungen gelten:
- Kinder unter 12 Jahren sind von den Regelungen ausgenommen.
- Für Personen von 12 Jahren bis zur Beendigung der Schulpflicht ist für den Einlass entweder ein 2 G-Nachweis oder ein vollständig beklebter und damit gültiger Ninja-Pass vorzuweisen.
- Ab Beendigung der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regeln wie für Erwachsene, also die 2G-Regel.
2 G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen. Für genesene Personen gilt: Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
- Ab dem 6. Lebensjahr ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, empfohlen wird allerdings eine FFP2-Maske, ab dem 12. Lebensjahr ist eine FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes verpflichtend zu tragen.
Wir freuen uns, Sie in unseren Theatern begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen packende Theaterstunden.
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Theater der Jugend
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